Stallordnung

  1. Unbefugten ist das Betreten der gesamten Reitanlage nicht gestattet.
  2. Anträge und Anfragen sowie Beschwerden sind direkt an den Betriebsinhaber und nicht an das Personal zu richten.
  3. Hunde sind auf der ganzen Anlage immer an der Leine zu führen. Mitgebrachte Hunde müssen friedlich zu anderen Menschen und Tieren sein. Kampfhunde sind nicht erlaubt. Vorlage einer Haftpflichtversicherung für mitgebrachte Hunde ist Pflicht. Hundekot ist direkt zu entfernen. Bei Nichteinhaltung kann jederzeit ein individuelles Anlagenverbot für den jeweiligen Hund ausgesprochen werden. Hunde die nicht dem Pferdebesitzer gehören dürfen nicht auf die Anlage mitgebracht werden.
  4. Die Erteilung von Reitunterricht durch Reitlehrer oder auch Privatpersonen ist vorher abzuklären.
  5. Das Stallpersonal darf nur für Aufgaben herangezogen werden, die mit dem Stallbesitzer abgesprochen wurden.
  6. Der Betrieb haftet nicht für Unfälle jeglicher Art, Verluste oder Schäden die durch Pferde, Diebstahl, Feuer oder andere Ereignisse gegenüber Personen, Pferde oder anvertrautem Gut verursacht werden oder an privatem Eigentum der Kunden oder Besucher entstehen.
  7. Auf der gesamten Anlage sind Pferdeäpfel zu entfernen.
  8. Das Longieren, Wälzen und Freispringen lassen der Pferde in der Halle ist nicht gestattet.
  9. Es steht auf der Terrasse ein Aschenbecher zur Verfügung und nur dort ist das Rauchen gestattet. Auf der restlichen Anlage herrscht striktes Rauchverbot!
  10. Die Sattelkammer ist immer sauber zu hinterlassen. Jeder Einsteller erhält einen Platz für seinen Sattel und seine Trense. Anderes Zubehör wie z.B. Ausbinder bitte im Schrank verstauen.
  11. An den Boxen ist lediglich erlaubt eine Abschwitzdecke bzw. Fliegendecke und ein Halfter mit Strick aufzubewahren.
  12. Der Abspritzplatz ist ebenfalls immer sauber zu hinterlassen. Anfallenden Dreck bitte zusammenkehren damit es zu keinen Verstopfungen kommt.
  13. Hufe bitte immer in der Box auskratzen oder den Dreck gleich entfernen.
  14. Die Toiletten sind sauber zu hinterlassen.
  15. Das Parken ist lediglich auf dem Parkplatz erlaubt.
  16. Wer gegen die Stallordnung oder Punkte aus dem Vertrag verstößt, kann von der Benutzung der Anlage ausgeschlossen werden.

Stand Oktober 2018